Kompetent beraten in Rechtsfragen und Rechtsangelegenheiten. Ihre Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht. 

Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache.

Frau Rechtsanwältin Rauschert ist seit 1991 als Anwältin zugelassen. Seit dem Jahr 2001 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Im Jahr 2010 hat Frau Rauschert den Titel Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erworben.

Den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht hat sie im Jahr 2015 erfolgreich abgeschlossen. 


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