Die Höhe der Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit können Sie in einem ersten Gespräch telefonisch oder persönlich erfragen.

 

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gern die Einholung der Kostendeckungszusage für unsere Tätigkeit. 

 

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gebühren aus eigenen Mitteln zu tragen, kommt die Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht. 

 

Vielfach treffen wir mit unseren Mandanten auch Ratenzahlungsvereinbarungen.

Sprechen Sie uns deshalb an.

 

 


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